Steuerstrafrecht

Vom Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung bis zur strafbefreienden Selbstanzeige: Im Steuerstrafrecht entscheiden Timing und Präzision. Wir verteidigen Sie in Berlin beim Vorwurf der Steuerhinterziehung und begleiten Selbstanzeigen rechtssicher.

Wir beraten Sie von der Vermeidung eines Ermittlungsverfahrens durch die Steuerfahndung, beispielsweise durch eine rechtzeitige Selbstanzeige, bis hin zur Verteidigung in allen Instanzen.

Delikte im Steuerstrafrecht

Zu den klassischen Steuerstraftaten gehören:

  • die Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • die Steuerhehlerei (§ 374 AO)
  • Fälle der gewerbsmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung (z.B. Umsatzsteuerkarussell)

Darüber hinaus gibt es auch Steuerordnungswidrigkeiten, wie die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO).

Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben oder sich in einer anderen strafrechtlichen Situation befinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktieren Sie uns

Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen zu unterstützen.

Kanzlei KorffKluckstraße 36
10785 Berlin
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