
Anklageschrift erhalten – was jetzt zu tun ist
Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen und will die Sache vor Gericht bringen. Verurteilt sind Sie damit nicht – es gilt weiter die Unschuldsvermutung. Mit der Zustellung beginnt aber eine meist kurze Frist, in der Sie Einwendungen erheben und Beweisanträge stellen können. Was jetzt zu tun ist: Frist notieren, keine eigene Stellungnahme an das Gericht schicken und spätestens jetzt einen Strafverteidiger einschalten, der die Akte einsieht. Diese Seite erklärt, was die Anklage bedeutet und wie es bis zur Hauptverhandlung weitergeht.
Was bedeutet die Anklageschrift?
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn die Ermittlungen aus ihrer Sicht „genügenden Anlass“ dazu bieten (§ 170 Abs. 1 StPO). Gemeint ist der hinreichende Tatverdacht: Nach Aktenlage hält die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für wahrscheinlicher als einen Freispruch. Das ist eine Prognose einer Verfahrensbeteiligten – keine Feststellung des Gerichts.
Die Anklageschrift nennt die Tat mit Zeit und Ort, die Strafvorschriften, die Beweismittel und das Gericht, vor dem verhandelt werden soll. In der Regel enthält sie außerdem das „wesentliche Ergebnis der Ermittlungen“, also die Sicht der Staatsanwaltschaft auf die Beweislage; nur bei Anklagen zum Strafrichter darf darauf verzichtet werden (§ 200 StPO). Aus dem Beschuldigten wird mit Anklageerhebung der „Angeschuldigte“, nach Zulassung der Anklage der „Angeklagte“.
Vom Strafbefehl unterscheidet sich die Anklage grundlegend: Der Strafbefehl setzt bereits eine Strafe fest, die ohne Einspruch rechtskräftig wird. Die Anklageschrift enthält keine Strafe; über sie wird erst in einer Hauptverhandlung entschieden.
Das Zwischenverfahren: Das Gericht prüft die Anklage
Zwischen dem Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung liegt das Zwischenverfahren (§§ 199 ff. StPO). Das Gericht prüft anhand der Akte, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Es hat drei Möglichkeiten:
- Es eröffnet das Hauptverfahren durch Eröffnungsbeschluss, wenn es den hinreichenden Tatverdacht teilt (§ 203 StPO) – gegebenenfalls mit Änderungen, etwa einer anderen rechtlichen Bewertung (§ 207 StPO).
- Es lehnt die Eröffnung ab, wenn der Tatverdacht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht ausreicht (§ 204 StPO). Dagegen kann die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde einlegen (§ 210 Abs. 2 StPO). Wird die Ablehnung unanfechtbar, kann die Klage nur aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden (§ 211 StPO).
- Es ordnet einzelne weitere Beweiserhebungen an, bevor es entscheidet (§ 202 StPO).
Die weitaus meisten Anklagen werden zugelassen. Trotzdem ist das Zwischenverfahren mehr als eine Formalie: Hier lassen sich Schwächen der Anklage aufzeigen, entlastende Beweise einführen und Gespräche über eine Einstellung führen. Auch nach Anklageerhebung kann das Gericht das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten einstellen, etwa gegen eine Geldauflage nach § 153a StPO.
Frist zur Stellungnahme (§ 201 StPO)
Mit der Anklageschrift fordert Sie der Vorsitzende auf, innerhalb einer Frist zu erklären, ob Sie einzelne Beweiserhebungen beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen (§ 201 StPO). Die Frist bestimmt das Gericht selbst; sie steht im Begleitschreiben und ist häufig kurz – oft nur ein bis zwei Wochen.
Wichtig zu wissen:
- Sie sind nicht verpflichtet, sich zu äußern. Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.
- Die Frist ist keine Ausschlussfrist. Einwendungen und Beweisanträge können auch später noch angebracht werden. Das Gericht kann nach Fristablauf aber jederzeit über die Eröffnung entscheiden – wer im Zwischenverfahren etwas erreichen will, muss deshalb rechtzeitig vortragen.
- Ein Verteidiger kann eine Fristverlängerung beantragen, bis er die Akte einsehen konnte. Das wird häufig gewährt.
- Schreiben Sie dem Gericht nicht selbst, wie es „wirklich war“. Jede schriftliche Schilderung wird Teil der Akte und kann in der Hauptverhandlung gegen Sie verwendet werden.
Steht im Schreiben des Gerichts zusätzlich, dass Sie binnen einer Frist einen Verteidiger benennen können, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Dann wird Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt – und Sie sollten die Frist nutzen, um selbst einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen. Näheres dazu im Ratgeber Pflichtverteidiger.
Welches Gericht ist in Berlin zuständig?
Aus der Anklageschrift ergibt sich, bei welchem Gericht angeklagt wurde. Das lässt Rückschlüsse darauf zu, welche Strafe die Staatsanwaltschaft erwartet:
- Strafrichter am Amtsgericht Tiergarten: ein Berufsrichter allein. Er ist zuständig für Vergehen, wenn keine höhere Strafe als zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist (§ 25 GVG).
- Schöffengericht am Amtsgericht Tiergarten: in der Regel ein Berufsrichter und zwei Schöffen. Hier wird angeklagt, wenn mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind oder ein Verbrechen vorgeworfen wird. Das Amtsgericht darf höchstens vier Jahre Freiheitsstrafe verhängen (§ 24 Abs. 2 GVG).
- Große Strafkammer am Landgericht Berlin I: zuständig unter anderem, wenn mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten sind, bei Tötungsdelikten (Schwurgericht) sowie in Verfahren von besonderem Umfang oder besonderer Bedeutung (§§ 24, 74 GVG).
Beide Gerichte sitzen im Kriminalgericht Moabit in der Turmstraße 91. Für Jugendliche und Heranwachsende sind die Jugendgerichte zuständig; die Besonderheiten beschreibt die Seite zum Jugendstrafrecht. Bei einer Anklage zum Schöffengericht oder zum Landgericht ist die Verteidigung stets notwendig.
Spätestens jetzt: Verteidiger und Akteneinsicht
Die Anklageschrift gibt nur die Sicht der Staatsanwaltschaft wieder. Was Zeugen tatsächlich gesagt haben, wie belastbar ein Gutachten ist und ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden, steht in der Ermittlungsakte. Vollständige Akteneinsicht erhält der Verteidiger. Erst danach lässt sich seriös entscheiden,
- ob Einwendungen gegen die Eröffnung Aussicht auf Erfolg haben,
- welche Beweisanträge schon jetzt sinnvoll sind,
- ob eine Einstellung oder eine Verständigung in Betracht kommt,
- ob und wie Sie sich in der Hauptverhandlung zur Sache äußern sollten.
Wer bisher ohne Anwalt war – etwa seit der Vorladung –, sollte diesen Schritt jetzt nicht weiter aufschieben.
Verständigung im Strafverfahren (§ 257c StPO)
Das Gesetz erlaubt unter engen Voraussetzungen eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, umgangssprachlich „Deal“. Typischerweise stellt das Gericht für den Fall eines Geständnisses einen Strafrahmen mit Ober- und Untergrenze in Aussicht. Der Schuldspruch selbst und Maßregeln der Besserung und Sicherung wie die Entziehung der Fahrerlaubnis dürfen nicht Gegenstand der Absprache sein. Die Verständigung muss in öffentlicher Hauptverhandlung offengelegt und protokolliert werden; ein Rechtsmittelverzicht ist danach ausgeschlossen (§ 302 Abs. 1 Satz 2 StPO). Vorgespräche sind schon im Zwischenverfahren möglich.
Ob eine Verständigung sinnvoll ist, hängt von der Beweislage ab. Bei schwacher Beweislage kann sie ein schlechter Tausch sein, bei erdrückender Beweislage ein Weg zu einer berechenbaren Strafe. Beurteilen lässt sich das nur mit Aktenkenntnis.
Eröffnungsbeschluss und Ladung zur Hauptverhandlung
Lässt das Gericht die Anklage zu, erhalten Sie den Eröffnungsbeschluss, meist zusammen mit der Ladung zur Hauptverhandlung. Den Eröffnungsbeschluss können Sie als Angeklagter nicht anfechten (§ 210 Abs. 1 StPO). Zwischen der Zustellung der Ladung und dem Termin muss mindestens eine Woche liegen (§ 217 StPO). In Haftsachen wird wegen des Beschleunigungsgebots schnell terminiert, sonst können mehrere Monate vergehen.
Sie müssen zur Hauptverhandlung persönlich erscheinen. Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten wird grundsätzlich nicht verhandelt. Wer ohne genügende Entschuldigung fehlt, muss damit rechnen, dass das Gericht die polizeiliche Vorführung anordnet oder einen Haftbefehl erlässt (§ 230 Abs. 2 StPO). Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht als Entschuldigung in der Regel nicht; nötig ist ein Attest, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit ergibt. Eine Verhandlung in Abwesenheit oder eine Entbindung vom Erscheinen lässt das Gesetz nur in Ausnahmefällen bei geringer Straferwartung zu (§§ 232, 233 StPO).
So läuft die Hauptverhandlung ab
In Kurzform: Das Gericht ruft die Sache auf und stellt fest, wer erschienen ist. Sie werden zu Ihren persönlichen Verhältnissen befragt, dann verliest die Staatsanwaltschaft den Anklagesatz. Nach der Belehrung über Ihr Schweigerecht können Sie sich zur Sache äußern – oder schweigen. Es folgt die Beweisaufnahme mit Zeugen, Sachverständigen und Urkunden, danach die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das letzte Wort haben Sie. Am Ende steht das Urteil oder, auch jetzt noch möglich, eine Einstellung. Ausführlich beschreibt das der Beitrag zum Ablauf des Strafverfahrens.
Gegen ein Urteil des Amtsgerichts können Sie Berufung oder Revision einlegen, gegen ein Urteil des Landgerichts Revision. Die Frist zur Einlegung beträgt jeweils nur eine Woche ab Urteilsverkündung (§§ 314, 341 StPO). Einzelheiten finden Sie unter Berufung und Revision.
Was Sie jetzt tun sollten
- Notieren Sie das Zustellungsdatum auf dem Umschlag und die Frist aus dem Begleitschreiben.
- Schicken Sie keine eigene Stellungnahme an das Gericht und rufen Sie dort nicht an, um die Sache „zu erklären“.
- Sprechen Sie nicht mit Zeugen oder Mitbeschuldigten über den Vorwurf – das kann als Verdunkelung ausgelegt werden.
- Lassen Sie einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen und mit ihm entscheiden, ob und wie Sie sich äußern.
- Wenn das Gericht Ihnen eine Frist zur Benennung eines Verteidigers gesetzt hat: Nutzen Sie sie.
Die Kanzlei Korff ist ausschließlich im Strafrecht tätig und liegt in Berlin-Tiergarten, wenige Minuten vom Kriminalgericht Moabit entfernt. Rufen Sie an unter 030 85479867 oder schreiben Sie über das Kontaktformular. Bringen Sie zum ersten Gespräch die Anklageschrift, das Begleitschreiben und den Umschlag mit.
Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu uns auf, damit wir Ihren Fall umgehend prüfen können.
Häufige Fragen
Anklageschrift erhalten – muss ich innerhalb der Frist antworten?
Nein, eine Pflicht zur Äußerung besteht nicht, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Die Frist nach § 201 StPO ist aber Ihre Gelegenheit, Einwendungen gegen die Eröffnung vorzubringen und Beweiserhebungen zu beantragen. Das sollte ein Verteidiger nach Akteneinsicht übernehmen; er kann auch eine Fristverlängerung beantragen.
Wie lange dauert es von der Anklageschrift bis zur Verhandlung?
Das hängt vom Gericht und vom Umfang der Sache ab. In Haftsachen wird meist innerhalb weniger Wochen terminiert, in anderen Verfahren können mehrere Monate vergehen. Zwischen der Zustellung der Ladung und dem Termin muss mindestens eine Woche liegen.
Kann das Verfahren nach der Anklage noch eingestellt werden?
Ja. Das Gericht kann die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen, wenn der Tatverdacht nicht ausreicht. Außerdem ist eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen auch nach Anklageerhebung möglich, wenn Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeschuldigter zustimmen. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Vorwurf und von der Aktenlage ab.
Bekomme ich mit der Anklageschrift einen Pflichtverteidiger?
Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt – etwa bei einer Anklage zum Schöffengericht oder Landgericht oder bei einem Verbrechensvorwurf –, wird spätestens mit der Zustellung der Anklageschrift ein Pflichtverteidiger bestellt. Das Gericht gibt Ihnen vorher Gelegenheit, selbst einen Anwalt zu benennen. Bei einer Anklage zum Strafrichter gibt es häufig keinen Pflichtverteidiger.
Was passiert, wenn ich nicht zur Hauptverhandlung erscheine?
Bleiben Sie ohne genügende Entschuldigung aus, ordnet das Gericht Ihre Vorführung durch die Polizei an oder erlässt einen Haftbefehl, soweit das zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist (§ 230 Abs. 2 StPO). Sind Sie krank, brauchen Sie ein ärztliches Attest, das die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt, und das Gericht muss vor dem Termin informiert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Anklageschrift und Strafbefehl?
Der Strafbefehl setzt ohne Verhandlung eine Strafe fest und wird rechtskräftig, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Anklageschrift enthält keine Strafe; sie führt, wenn das Gericht sie zulässt, zu einer Hauptverhandlung, in der über Schuld und Strafe entschieden wird.
Steht eine Anklage im Führungszeugnis?
Nein. Ins Führungszeugnis werden nur rechtskräftige Entscheidungen aufgenommen, keine laufenden Verfahren und keine Anklagen. Ob und wie lange eine spätere Verurteilung dort erscheint, hängt von Art und Höhe der Strafe und von weiteren Eintragungen ab. Unabhängig davon können Behörden in bestimmten Fällen – etwa bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst – über ein laufendes Verfahren unterrichtet werden.
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