Politische Strafsachen
Ob Demonstration, Blockade, Parole oder Post in sozialen Medien: Wo Strafrecht auf politische Betätigung trifft, ermitteln die Staatsschutzabteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaft mit besonderem Nachdruck. Als Strafverteidiger in Berlin verteidigen wir Sie in politischen Strafsachen engagiert, erfahren und mit Blick auf Ihre Grundrechte.
Politische Strafverfahren folgen eigenen Regeln. Zuständig sind häufig der polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts und spezialisierte Abteilungen der Staatsanwaltschaft, in schweren Fällen die Generalstaatsanwaltschaft oder der Generalbundesanwalt. Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahme von Handys und Computern sowie erkennungsdienstliche Behandlungen und DNA-Entnahmen werden in diesen Verfahren besonders schnell angeordnet.
Zugleich bewegen sich die Vorwürfe fast immer im Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG). Eine wirksame Verteidigung muss diese Grundrechte im Verfahren zur Geltung bringen – gegenüber der Staatsanwaltschaft, vor Gericht und notfalls durch die Instanzen.
Typische Vorwürfe in politischen Strafsachen:
- Landfriedensbruch und besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§§ 125, 125a StGB)
- Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 114 StGB)
- Nötigung, etwa bei Sitz- und Straßenblockaden (§ 240 StGB)
- Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung bei Besetzungen und Protestaktionen (§§ 123, 303, 304 StGB)
- Verstöße gegen das Versammlungsrecht, z. B. Vermummung oder Schutzausrüstung
- Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB)
- Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) sowie Beleidigung von Amtsträgern und Personen des politischen Lebens (§§ 185 ff., 188 StGB)
- Verstöße gegen Vereins- und Betätigungsverbote (§ 20 VereinsG)
- Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129, 129a, 129b StGB)
Was Sie jetzt tun sollten
- Vorladung vom Staatsschutz: Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Sagen Sie den Termin ab – oder lassen Sie das durch uns erledigen – und machen Sie keine Angaben zur Sache.
- Durchsuchung und Beschlagnahme: Geben Sie keine Passwörter oder PINs heraus und widersprechen Sie der Sicherstellung. Rufen Sie sofort einen Verteidiger an.
- Festnahme auf einer Versammlung: Nennen Sie nur Ihre Personalien. Alles Weitere klären wir nach Akteneinsicht.
Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, was die Behörden tatsächlich in der Hand haben – häufig sind es Videoaufnahmen und Aussagen von Polizeizeugen, deren Beweiswert genau zu prüfen ist. Auf dieser Grundlage entwickeln wir mit Ihnen die Verteidigungsstrategie: von der Einstellung des Verfahrens bis zur streitigen Hauptverhandlung.
Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben oder sich in einer anderen strafrechtlichen Situation befinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Kontaktieren Sie uns
Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen zu unterstützen.
10785 Berlin