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Wer unerwartet mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht konfrontiert wird – sei es durch eine polizeiliche Vorladung, eine morgendliche Hausdurchsuchung, eine Festnahme oder die Zustellung eines Strafbefehls –, steht unter erheblichem Druck. Gerade in den ersten Stunden und Tagen werden im Strafverfahren jedoch die wichtigsten Weichen gestellt. Auf den folgenden Ratgeberseiten hat Rechtsanwalt Daniel Korff, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, die wesentlichen Verhaltensregeln und Verfahrensabläufe zusammengestellt.
An erster Stelle steht in jeder Verfahrenslage derselbe Grundsatz: Machen Sie als Beschuldigter niemals Angaben zur Sache, bevor ein Strafverteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte genommen hat. Das gesetzliche Schweigerecht (§ 136 StPO) schützt Sie davor, sich ohne Kenntnis des Akteninhalts ungewollt zu belasten, und darf Ihnen zu keinem Zeitpunkt negativ ausgelegt werden. Erst nach der Akteneinsicht lässt sich fundiert entscheiden, ob eine schriftliche Einlassung sinnvoll ist, um eine Einstellung im Ermittlungsverfahren zu erreichen.
Ebenso wichtig ist der Blick auf gesetzliche Fristen: Während Sie einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht Folge leisten müssen, läuft bei einem Strafbefehl eine strikte Frist von zwei Wochen für den Einspruch, und bei einer gerichtlichen Frist zur Benennung eines Pflichtverteidigers oder nach Zustellung einer Anklageschrift bleibt oft nur wenig Zeit zum Handeln. Die folgenden Ratgeber erläutern im Einzelnen, worauf es in der jeweiligen Situation ankommt:
- Vorladung
Vorladung als Beschuldigter? Sie müssen nicht zur Polizei. Kanzlei Korff Berlin: 030 85479867. Erst schweigen, dann Akteneinsicht nehmen.
- Hausdurchsuchung
Polizei vor der Tür? Ruhe bewahren, schweigen, nichts unterschreiben, Anwalt anrufen. Wann eine Durchsuchung erlaubt ist und wann das Handy zurückkommt.
- Ermittlungsverfahren
Ermittlungsverfahren gegen Sie? Ablauf, Dauer, Akteneinsicht und Einstellung nach § 170 II, § 153, § 153a StPO – und was im Führungszeugnis landet.
- Untersuchungshaft
Angehöriger in U-Haft in Berlin-Moabit? Voraussetzungen, maximale Dauer, Haftprüfung und Haftbeschwerde – und wie ein Verteidiger Zugang bekommt.
- Strafbefehl
Strafbefehl im Briefkasten? Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen. Wann sich der Einspruch lohnt, was er kostet und wie die Tagessatzhöhe sinken kann.
- Geldstrafe
Wie Tagessätze berechnet werden, wie Sie Ratenzahlung beantragen, die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und wann eine Geldstrafe im Führungszeugnis steht.
- Pflichtverteidiger
Wann gibt es einen Pflichtverteidiger, wer zahlt und wie wählen Sie ihn selbst? Rechtsanwalt Daniel Korff, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, erklärt es.
- Festnahme
Festnahme in Berlin? Schweigen, Anwalt verlangen, nichts unterschreiben. Ihre Rechte, die Dauer und was Angehörige tun können. Kanzlei Korff: 030 85479867
- Anklageschrift
Anklageschrift bekommen? Jetzt läuft eine kurze Erklärungsfrist. Wie das Zwischenverfahren abläuft, wann die Verhandlung kommt und was Sie tun sollten.
Die hier bereitgestellten Ratgeber geben eine erste rechtliche Orientierung, ersetzen jedoch keine Prüfung des konkreten Einzelfalls anhand der Ermittlungsakte. Wenn gegen Sie oder einen Angehörigen ermittelt wird, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur Kanzlei Korff in Berlin-Tiergarten auf (Tel. 030 85479867), damit Rechtsanwalt Daniel Korff Akteneinsicht beantragen und die nächsten Schritte mit Ihnen abstimmen kann.
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Passende Rechtsgebiete und Tatvorwürfe
- Allgemeines Strafrecht(Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, etc.)
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- Betäubungsmittelstrafrecht(Drogenbesitz, Drogenhandel, BtMG)
- Sexualstrafrecht(§ 177 StGB, § 184b StGB, Aussage gegen Aussage)
- Ausländerstrafrecht(Aufenthaltsgesetz, Ausweisung, Einbürgerung)
- Politische Strafsachen(Versammlungen, Äußerungsdelikte, Staatsschutz)
- Auslieferung & Europäischer Haftbefehl(Europäischer Haftbefehl, Interpol, Rechtshilfe)
- Rechtsmittelverteidigung(Berufung, Revision, Wiederaufnahme)
- Körperverletzung(§§ 223 bis 227 StGB)
- Diebstahl(Ladendiebstahl, Einbruch, §§ 242 ff. StGB)
- Betrug(Online-Betrug, Sozialleistungsbetrug, § 263 StGB)
- Handel mit Betäubungsmitteln(Handeltreiben, nicht geringe Menge, §§ 29 ff. BtMG)
- § 184b StGB – kinderpornographische Inhalte(§ 184b StGB, Rechtsstand seit Juni 2024)
- Vorwurf Vergewaltigung / sexueller Übergriff(§ 177 StGB, Aussage gegen Aussage, Nebenklage)
- Landfriedensbruch(§§ 125, 125a StGB, Demonstrationen und Fußball)
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte(§§ 113, 114, 115 StGB, Rechtmäßigkeit der Diensthandlung)
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