Anwalt für Betrug in Berlin – Vorwurf, Strafe und Verteidigung

Ob ein Verkauf über ein Kleinanzeigenportal, der Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs gegenüber dem Jobcenter oder eine Anzeige wegen Computerbetrugs: Der Betrugsvorwurf nach § 263 StGB gehört zu den häufigsten Vermögensdelikten des Alltags. Rechtsanwalt Daniel Korff, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt in Berlin bei diesem Vorwurf. Wichtig zuerst: Eine nicht erfüllte Vertragspflicht ist noch kein Betrug – äußern Sie sich trotzdem nicht zur Sache, bevor die Ermittlungsakte vorliegt.

Was wird vorgeworfen? Die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB

Betrug setzt voraus, dass jemand bei einem anderen durch die Vorspiegelung falscher oder die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, dieser Irrtum den Getäuschten zu einer Vermögensverfügung veranlasst und dadurch ein Vermögensschaden entsteht – in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Alle vier Elemente – Täuschung, Irrtum, Verfügung, Schaden – müssen ursächlich zusammenhängen. Fehlt ein Glied dieser Kette, etwa weil der andere die Unwahrheit durchschaut hat oder der Schaden aus anderen Gründen entstand, scheidet Betrug aus. Der Versuch ist strafbar, was in der Praxis oft übersehen wird: Auch eine Täuschung, die nicht zum Erfolg führt, kann bereits strafbar sein.

Welche Strafe droht? Vom Grundtatbestand bis zum Bandenbetrug

  • § 263 Abs. 1 StGB (Grundtatbestand): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
  • § 263 Abs. 3 StGB (besonders schwerer Fall): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied gehandelt wird, ein Vermögensverlust großen Ausmaßes eintritt, eine große Zahl von Menschen gefährdet wird, das Opfer in wirtschaftliche Not gerät, der Täter eine Amtsträgerstellung missbraucht oder ein Versicherungsfall durch Brandstiftung vorgetäuscht wird.
  • § 263 Abs. 5 StGB (gewerbsmäßiger Bandenbetrug): Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen sechs Monate bis fünf Jahre – anwendbar, wenn als Mitglied einer Bande gewerbsmäßig gehandelt wird, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrugs- und Urkundendelikten verbunden hat.

Die §§ 263 Abs. 5 StGB und vergleichbare Verbrechenstatbestände begründen notwendige Verteidigung; Sie haben dann Anspruch auf einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl.

Computerbetrug und die Rolle als Finanzagent

Wird nicht ein Mensch, sondern ein Datenverarbeitungsvorgang beeinflusst – etwa durch die unbefugte Nutzung fremder Zugangs- oder Zahlungsdaten –, greift der Computerbetrug (§ 263a StGB) mit demselben Grundstrafrahmen wie § 263 StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Schon das Herstellen oder Verschaffen von Schadprogrammen oder Passwörtern zu diesem Zweck ist eigenständig strafbar. In der Praxis der Kanzlei geht es häufig um die Alltagsfälle des Betrugs: Verkäufe über Kleinanzeigen- und Auktionsportale, bei denen bezahlte Ware nie verschickt wird, der Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs gegenüber Jobcenter oder Familienkasse, und die Rolle als sogenannter Finanzagent, dessen Konto ohne sein Wissen oder gegen eine kleine Provision für fremde, betrügerisch erlangte Zahlungen genutzt wurde.

Verteidigungsansätze

  • Vorsatz statt Vertragsbruch: Wer bei Vertragsschluss ernsthaft leisten wollte und später nur nicht liefern oder zahlen konnte, hat keinen Betrug begangen – das ist ein zivilrechtliches Problem.
  • Zuordnung: Bei Online-Geschäften ist oft streitig, wer hinter einem Account, einer IP-Adresse oder einem Bankkonto tatsächlich stand.
  • Schadenshöhe: Die genaue Bezifferung des Vermögensschadens entscheidet mit über den Strafrahmen und die Einordnung als besonders schwerer Fall.
  • Gutgläubigkeit beim Finanzagenten: Wer selbst getäuscht wurde und von der betrügerischen Herkunft der Gelder nichts wusste, kann allenfalls wegen Geldwäsche, nicht aber wegen Betrugs verantwortlich sein.
  • Schadenswiedergutmachung: Eine frühzeitige Rückzahlung oder Wiedergutmachung wirkt sich regelmäßig strafmildernd aus und kann den Weg zu einer Einstellung öffnen.

Typische Beweislage: Chatverläufe, Zahlungsnachweise, IP-Adressen

Betrugsverfahren des Alltags stützen sich heute überwiegend auf digitale Spuren: Chatverläufe bei Kleinanzeigenportalen, Zahlungsbelege, Versandbestätigungen und die IP-Adressen der verwendeten Geräte. Wer ein Konto oder einen Account nur zur Verfügung gestellt hat, ohne selbst zu handeln, wird bei der Auswertung nicht selten zu Unrecht als Haupttäter eingeordnet. Screenshots von Verkaufsinseraten und Nachrichten sollten möglichst vollständig gesichert werden, bevor Plattformen sie löschen oder Accounts sperren – auch zugunsten der eigenen Verteidigung. Ob eine Zahlung tatsächlich täuschungsbedingt ausblieb oder aus anderen Gründen, lässt sich oft erst nach vollständiger Akteneinsicht beurteilen.

Einziehung: Wenn das Gericht den Vermögensvorteil abschöpft

Bei Betrugsvorwürfen ordnet das Gericht regelmäßig die Einziehung dessen an, was durch die Tat erlangt wurde (§ 73 StGB) – ist der Gegenstand nicht mehr vorhanden, wird stattdessen der Wert eingezogen (§ 73c StGB). Das betrifft nicht nur einen etwaigen Gewinn, sondern den vollen erlangten Betrag, unabhängig davon, ob dieser inzwischen ausgegeben wurde. Diese Einziehung läuft neben der eigentlichen Strafe und muss bei der Verteidigungsstrategie mitgedacht werden.

Verjährung: Wie lange ist ein Betrugsvorwurf verfolgbar?

Der einfache Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB verjährt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB innerhalb von fünf Jahren, weil das Gesetz eine Höchststrafe von fünf Jahren vorsieht. Für die Verjährungsfrist zählt dabei der Grundstrafrahmen des § 263 Abs. 1 StGB, nicht die erhöhte Strafandrohung eines besonders schweren Falls oder des Bandenbetrugs. Die Frist beginnt mit der Beendigung der Tat, bei mehreren Einzelhandlungen mitunter erst mit der letzten. Gerade bei älteren Vorwürfen, etwa aus zurückliegenden Geschäftsbeziehungen, lohnt sich deshalb immer die Prüfung, ob überhaupt noch verfolgt werden darf.

Ablauf des Verfahrens in Berlin

Ermittelt wird durch die Polizei Berlin unter Leitung der Staatsanwaltschaft Berlin, bei größeren Fallzahlen auch durch spezialisierte Dezernate. Einfachere Fälle enden häufig durch Einstellung gegen eine Auflage oder durch Strafbefehl. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht Tiergarten, bei Bandenbetrug oder hoher Schadenssumme vor dem Landgericht Berlin I – beide im Kriminalgericht Moabit, wenige Minuten von der Kanzlei in Tiergarten entfernt.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch nicht in einer schriftlichen Stellungnahme aus eigenem Antrieb.
  2. Sichern Sie den vollständigen Schriftverkehr: Chatverläufe, Rechnungen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge.
  3. Reagieren Sie nicht auf Anrufe oder Nachrichten der vermeintlich Geschädigten.
  4. Bewahren Sie Post der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Umschlag auf – Fristen sind oft kurz.
  5. Rufen Sie an: 030 85479867, oder nutzen Sie das Kontaktformular. Die Kanzlei beantragt Akteneinsicht, bevor über eine Aussage oder eine Schadenswiedergutmachung entschieden wird.

Zu den Kosten einer Verteidigung finden Sie eine Übersicht im Beitrag Was kostet ein Strafverteidiger?. Einen Überblick über alle Delikte des allgemeinen Strafrechts bietet die Seite Allgemeines Strafrecht.

Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben oder sich in einer anderen strafrechtlichen Situation befinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Häufige Fragen

Ist eine nicht erfüllte Bestellung im Internet automatisch Betrug?

Nein. Betrug setzt voraus, dass bereits bei Vertragsschluss die Absicht fehlte, zu liefern oder zu bezahlen. Wer ernsthaft leisten wollte und später aus finanziellen oder organisatorischen Gründen nicht konnte, hat sich allenfalls zivilrechtlich, nicht strafrechtlich falsch verhalten. Das muss die Staatsanwaltschaft im Einzelfall nachweisen.

Was droht beim Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs?

Es gilt der normale Strafrahmen des § 263 StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mehr. In der Praxis enden viele dieser Verfahren bei überschaubaren Summen und fehlenden Vorstrafen durch Einstellung gegen Rückzahlung und eine Geldauflage.

Ich habe mein Konto für Zahlungen eines Fremden zur Verfügung gestellt – bin ich Betrüger?

Nicht automatisch. Wer selbst getäuscht wurde und nichts von der betrügerischen Herkunft der Gelder wusste, erfüllt nicht die Voraussetzungen des Betrugs. In Betracht kommt dann allenfalls eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche – die Abgrenzung hängt vom tatsächlichen Kenntnisstand ab und sollte anwaltlich geprüft werden.

Was bedeutet Einziehung bei einer Betrugsverurteilung?

Das Gericht ordnet regelmäßig an, dass der durch die Tat erlangte Betrag eingezogen wird, auch wenn er zwischenzeitlich ausgegeben wurde. Das geschieht zusätzlich zur eigentlichen Strafe und kann zu erheblichen Rückzahlungsforderungen führen, unabhängig vom Strafmaß.

Hilft eine Schadenswiedergutmachung im Verfahren?

Ja, eine frühzeitige Rückzahlung oder Wiedergutmachung wirkt sich in der Regel strafmildernd aus und erhöht die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens, insbesondere bei überschaubaren Schadenssummen und fehlenden Vorstrafen. Sie ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung des Tatvorwurfs.

Wird schon der Versuch eines Betrugs bestraft?

Ja. Nach § 263 Abs. 2 StGB ist bereits der Versuch strafbar – also eine Täuschung, die nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat. Das betrifft etwa Fälle, in denen der Getäuschte die Unwahrheit rechtzeitig bemerkt.

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