
Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin – diskrete, entschlossene Verteidigung
Der Vorwurf einer Sexualstraftat trifft Beschuldigte in ihrer gesamten Existenz – beruflich, familiär und gesellschaftlich, oft lange bevor ein Gericht entschieden hat. Rechtsanwalt Daniel Korff, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt in Berlin im Sexualstrafrecht: diskret, sachlich und von Beginn des Ermittlungsverfahrens an. Bitte machen Sie keine Aussage, bevor die Akte vorliegt.
Eine Vorladung der Polizei, eine Durchsuchung mit Beschlagnahme von Handy und Computer oder der Anruf eines Ermittlers: Wer einen Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin sucht, steht meist unter erheblichem Druck und möchte den Vorwurf sofort richtigstellen. Genau das ist in dieser Phase der häufigste Fehler. In kaum einem anderen Bereich hängt der Ausgang des Verfahrens so stark von den ersten Tagen ab – davon, ob geschwiegen wurde, ob Kontakt zur anzeigenden Person aufgenommen wurde und ob Daten unangetastet blieben.
Vorwurf einer Sexualstraftat – was in den ersten Tagen zählt
- Schweigen Sie zur Sache. Das ist Ihr Recht und darf nicht gegen Sie verwendet werden. Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen; erscheinen müssen Sie nur auf Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts – auch dort ohne Pflicht zur Aussage.
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Person auf, die Sie belastet – weder selbst noch über Dritte, auch nicht, um „die Sache zu klären“ oder sich zu entschuldigen. Solche Kontakte können als Beeinflussung gewertet werden und den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr begründen.
- Löschen Sie nichts. Chatverläufe, Fotos und Verbindungsdaten sind häufig auch entlastend. Löschungen lassen sich meist nachvollziehen.
- Sprechen Sie mit niemandem über den Vorwurf – außer mit Ihrem Verteidiger. Auch Angehörige und Freunde können als Zeugen vernommen werden.
Verteidigung bedeutet nicht in jedem Fall Bestreiten. Auch wenn ein Vorwurf ganz oder teilweise zutrifft, geht es um die zutreffende rechtliche Einordnung, das Strafmaß und die Nebenfolgen. Die Unschuldsvermutung gilt unabhängig von der Art des Vorwurfs.
Die häufigsten Vorwürfe und ihre Strafrahmen
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
Seit der Reform von 2016 („Nein heißt Nein“) macht sich nach § 177 StGB strafbar, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt. Gewalt oder Drohung sind dafür nicht erforderlich. Gleichgestellt sind unter anderem Fälle, in denen die Person keinen Willen bilden oder äußern kann oder ein Überraschungsmoment ausgenutzt wird.
Der Grundtatbestand sieht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Werden Gewalt, Drohung oder eine schutzlose Lage eingesetzt, beträgt die Mindeststrafe ein Jahr. Die Vergewaltigung – Beischlaf oder ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene Handlungen – ist als besonders schwerer Fall mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bedroht; beim Beisichführen oder Verwenden von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen steigen die Mindeststrafen auf drei beziehungsweise fünf Jahre. Für minder schwere Fälle gelten niedrigere Rahmen.
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (§§ 176 ff., 174, 182 StGB)
Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern unter 14 Jahren sind seit 2021 ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr (§ 176 StGB); der schwere sexuelle Missbrauch (§ 176c StGB) beginnt bei zwei Jahren. Eigene Tatbestände erfassen Handlungen ohne Körperkontakt (§ 176a StGB) und das sogenannte Cybergrooming (§ 176b StGB). Daneben stehen der Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) und von Jugendlichen (§ 182 StGB). Die Vorwürfe liegen oft Jahre zurück: Die Verjährung ruht bei vielen dieser Delikte, bis die betroffene Person das 30. Lebensjahr vollendet hat (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Kinder- und jugendpornographische Inhalte (§§ 184b, 184c StGB)
Das Gesetz spricht heute von „Inhalten“, nicht mehr von „Schriften“. Im Jahr 2021 wurde § 184b StGB zunächst durchgängig zum Verbrechen hochgestuft. Weil das auch Eltern oder Lehrkräfte traf, die Material nur zur Warnung weitergeleitet hatten, hat der Gesetzgeber die Mindeststrafen Ende Juni 2024 wieder gesenkt:
- Verbreiten, Zugänglichmachen, Herstellen und ähnliche Handlungen: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
- Abruf, Sich-Verschaffen und Besitz: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Damit handelt es sich in diesen Fällen wieder um Vergehen. Eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO oder eine Erledigung durch Strafbefehl ist rechtlich wieder möglich – selbstverständlich ist sie nicht. Für gewerbs- oder bandenmäßiges Handeln gelten weiterhin deutlich höhere Mindeststrafen. Bei jugendpornographischen Inhalten (§ 184c StGB) sind die Strafrahmen niedriger.
Viele dieser Verfahren beginnen mit Meldungen ausländischer Internetanbieter, die über das Bundeskriminalamt an die Berliner Polizei gelangen, oder mit der Auswertung von Chatgruppen. Ob jemand von einer Datei wusste und sie besitzen wollte, ist dann die entscheidende Frage.
Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und weitere Delikte
Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Tat wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse. Rein verbale Äußerungen erfasst die Vorschrift nicht; sie können aber als Beleidigung verfolgt werden. Hinzu kommen unter anderem exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB) und unbefugte Bildaufnahmen (§§ 184k, 201a StGB).
Aussage gegen Aussage: wie Gerichte Beweise würdigen
Viele Verfahren wegen § 177 StGB haben keine Tatzeugen und keine eindeutigen Spuren. Es steht die Aussage der anzeigenden Person gegen das Bestreiten – oder Schweigen – des Beschuldigten. Das bedeutet nicht, dass automatisch eingestellt oder freigesprochen wird: Ein Gericht darf eine Verurteilung auf eine einzige Zeugenaussage stützen, wenn es von ihrer Richtigkeit überzeugt ist.
Der Bundesgerichtshof verlangt in dieser Konstellation aber eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung. Das Gericht muss würdigen, wie die Aussage entstanden ist, ob sie über mehrere Vernehmungen hinweg im Kern konstant blieb, wie detailreich und in sich stimmig sie ist, ob es Motive für eine Falschbelastung oder Quellen unbewusster Verfälschung gibt und ob objektive Anhaltspunkte – Nachrichten, ärztliche Befunde, Zeugen vom Hörensagen – sie stützen oder ihr widersprechen.
Hier setzt die Verteidigung nach Akteneinsicht an: mit dem Abgleich aller Vernehmungsprotokolle, der Sicherung entlastender Kommunikation und gezielten Beweisanträgen. Eine frühe Einlassung legt den Beschuldigten dagegen fest, bevor er weiß, was die Akte enthält.
Aussagepsychologische Begutachtung
Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit ist grundsätzlich Aufgabe des Gerichts. Ein aussagepsychologisches Gutachten kommt in Betracht, wenn Besonderheiten vorliegen – etwa bei kindlichen Zeugen, psychischen Erkrankungen, lange zurückliegenden Geschehnissen oder Hinweisen auf suggestive Befragungen.
Für solche Gutachten hat der Bundesgerichtshof 1999 wissenschaftliche Mindeststandards formuliert (BGHSt 45, 164). Ausgangspunkt ist die sogenannte Nullhypothese: Der Sachverständige unterstellt zunächst, die Aussage sei nicht erlebnisbasiert, und prüft, ob sich diese Annahme anhand von Aussagequalität, Aussagekonstanz, Aussageentstehung und Aussagekompetenz widerlegen lässt. Die Verteidigung kann ein Gutachten beantragen und ein vorliegendes Gutachten methodisch überprüfen lassen.
Durchsuchung und Auswertung von Datenträgern
Im Sexualstrafrecht wird häufig durchsucht – bei Vorwürfen nach § 184b StGB fast immer, aber auch bei § 177 StGB, um Kommunikation zu sichern. Mitgenommen werden Smartphones, Rechner und Speichermedien. Es gilt dasselbe wie bei jeder Hausdurchsuchung: Beschluss aushändigen lassen, der Sicherstellung widersprechen, keine Passwörter nennen, keine Gespräche zur Sache führen.
Die forensische Auswertung dauert häufig viele Monate. Später geht es um technische Fragen mit großer rechtlicher Bedeutung: Lag eine Datei bewusst gespeichert im Nutzerverzeichnis oder nur im automatisch erzeugten Zwischenspeicher? Wurde sie über die automatische Medienspeicherung eines Messengers empfangen? Wer hatte außer dem Beschuldigten Zugriff auf Gerät und Account? Geräte, auf denen strafbare Inhalte festgestellt werden, unterliegen regelmäßig der Einziehung.
Diskretion im Mandat
Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gilt umfassend und bereits für die erste Anfrage. Sagen Sie uns bei der Kontaktaufnahme, über welche Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Postanschrift wir Sie erreichen sollen.
Diskretion ist auch ein Verteidigungsziel: Wo es die Beweislage zulässt, arbeiten wir auf einen Abschluss ohne öffentliche Hauptverhandlung hin. Mehr dazu im Ratgeber zum Ermittlungsverfahren.
Ablauf des Verfahrens in Berlin
Ermittelt wird in Berlin meist von spezialisierten Dienststellen des Landeskriminalamts; die Verfahren führt die Staatsanwaltschaft Berlin. Die anzeigende Person kann sich dem Verfahren als Nebenklägerin oder Nebenkläger anschließen und ist dann in der Regel anwaltlich vertreten.
Angeklagt wird je nach Straferwartung beim Amtsgericht Tiergarten oder beim Landgericht Berlin I, beide im Kriminalgericht Moabit in der Turmstraße 91 – wenige Minuten von der Kanzlei in Tiergarten entfernt. Sind Kinder oder Jugendliche als Verletzte betroffen, kann die Anklage zu den Jugendschutzgerichten erhoben werden. Bei Verbrechensvorwürfen und bei Anklagen zum Schöffengericht oder Landgericht liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor; Sie können dann einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl benennen.
Untersuchungshaft setzt dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, bei bestimmten Sexualdelikten auch Wiederholungsgefahr. Für Beschuldigte unter 21 Jahren gelten die Besonderheiten des Jugendstrafrechts.
Nebenfolgen: Führungszeugnis, Beruf, Familie
- Erweitertes Führungszeugnis: Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte werden dort auch dann aufgenommen, wenn sie im normalen Führungszeugnis wegen geringer Strafhöhe nicht erscheinen würden – und sie bleiben länger sichtbar. In der Kinder- und Jugendhilfe führt eine einschlägige Verurteilung zum Tätigkeitsausschluss.
- Beruf: Bei bestimmten Berufsgruppen, etwa im öffentlichen Dienst, in Schule, Erziehung und Heilberufen, werden Dienstherr oder Aufsichtsbehörde von Amts wegen über Anklage oder Verurteilung informiert. Möglich ist zudem ein gerichtliches Berufsverbot.
- Familie: Ein laufendes Verfahren wirkt sich häufig auf Umgangs- und Sorgerechtsfragen aus; Jugendamt und Familiengericht können unabhängig vom Strafverfahren tätig werden.
- Weitere Folgen: Speicherung eines DNA-Identifizierungsmusters (§ 81g StPO) sowie für Beschuldigte ohne deutschen Pass Folgen für Aufenthalt und Einbürgerung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Sagen Sie einen Vernehmungstermin bei der Polizei nicht selbst telefonisch ab und erklären Sie nichts zur Sache – das übernimmt der Verteidiger zusammen mit dem Antrag auf Akteneinsicht.
- Kein Kontakt zur anzeigenden Person, auch nicht über Dritte oder soziale Netzwerke.
- Nichts löschen. Notizen zum Geschehen fertigen Sie nur für Ihren Verteidiger an; kennzeichnen Sie sie deutlich als „Verteidigungsunterlage“ und besprechen Sie mit ihm, wie sie aufbewahrt werden. Aufzeichnungen, die erkennbar der Verteidigung dienen, sind vor Beschlagnahme besonders geschützt.
- Bewahren Sie Vorladung, Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsverzeichnis auf.
- Lassen Sie sich früh beraten – nicht erst, wenn die Anklage zugestellt ist.
Rechtsanwalt Daniel Korff ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Sie erreichen die Kanzlei unter 030 85479867 oder über das Kontaktformular; Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben oder sich in einer anderen strafrechtlichen Situation befinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Häufige Tatvorwürfe in diesem Bereich
Häufige Fragen
Muss ich zur Vernehmung bei der Polizei erscheinen?
Als Beschuldigter nein. Eine polizeiliche Vorladung verpflichtet Sie nicht zum Erscheinen, und Sie müssen auch keine Gründe nennen. Anders ist es bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts: Dort müssen Sie erscheinen, dürfen aber weiterhin zur Sache schweigen. Sinnvoll ist, dass ein Verteidiger den Termin absagt, Akteneinsicht beantragt und erst danach mit Ihnen entscheidet, ob und wie Sie sich äußern.
Reicht die Aussage einer einzigen Person für eine Verurteilung?
Ja, das ist rechtlich möglich. Es gibt keine Regel, nach der bei Aussage gegen Aussage freigesprochen werden muss. Das Gericht muss die belastende Aussage dann aber besonders sorgfältig prüfen – Entstehung, Konstanz, Detailreichtum, mögliche Motive und alle Umstände, die für oder gegen ihre Richtigkeit sprechen. Bleiben nach dieser Prüfung vernünftige Zweifel, ist freizusprechen.
Muss ich mit Untersuchungshaft rechnen?
Nicht automatisch. Ein Haftbefehl setzt dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus, zum Beispiel Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder bei bestimmten Delikten Wiederholungsgefahr. Feste soziale Bindungen, ein fester Wohnsitz und das Unterlassen jeder Kontaktaufnahme zu Zeugen sprechen gegen Haft. Wird jemand festgenommen, muss er spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden; bis dahin sollte ein Verteidiger eingeschaltet sein.
Erfährt mein Arbeitgeber von dem Ermittlungsverfahren?
Private Arbeitgeber werden von den Behörden grundsätzlich nicht informiert. Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen, etwa Beamte, Lehrkräfte, Erzieher oder Angehörige von Heilberufen: Hier sind Mitteilungen an Dienstherrn oder Aufsichtsbehörden vorgesehen, in der Regel ab Anklageerhebung. Praktisch werden Verfahren oft auf anderem Weg bekannt – durch eine Durchsuchung am Arbeitsplatz oder Zeugenbefragungen im Umfeld. Eine frühe Verteidigung kann darauf hinwirken, dass solche Maßnahmen möglichst schonend ablaufen.
Was hat sich 2024 bei § 184b StGB geändert?
Die Mindeststrafen wurden gesenkt: für das Verbreiten auf sechs Monate, für Abruf und Besitz auf drei Monate Freiheitsstrafe. Die Taten sind damit keine Verbrechen mehr, sodass Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO und Strafbefehle wieder möglich sind. Die Höchststrafen sind unverändert geblieben, und die Ermittlungsbehörden verfolgen diese Vorwürfe weiterhin mit großem Aufwand. Für Taten aus der Zeit der schärferen Fassung, über die noch nicht rechtskräftig entschieden ist, gilt das mildere Recht (§ 2 Abs. 3 StGB).
Ich halte den Vorwurf für falsch – soll ich Gegenanzeige erstatten?
In der Regel nicht vorschnell. Eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung zwingt Sie zu einer eigenen Darstellung, bevor Sie die Akte kennen, und wird von den Ermittlungsbehörden meist bis zum Abschluss des Ausgangsverfahrens zurückgestellt. Ob ein solcher Schritt sinnvoll ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Wichtiger ist zunächst, entlastende Nachrichten, Daten und Zeugen zu sichern.
Wann bekomme ich mein Handy und meinen Computer zurück?
Das hängt von der Auslastung der Auswertestellen ab und dauert häufig viele Monate. Der Verteidiger kann die Herausgabe nicht mehr benötigter Geräte oder eine Kopie wichtiger Daten beantragen und gegen die Beschlagnahme eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Werden auf einem Gerät strafbare Inhalte festgestellt, wird es in aller Regel eingezogen und nicht zurückgegeben.
Weitere Themen
Ratgeber: Was tun bei …
- VorladungVorladung als Beschuldigter erhalten? Sie müssen nicht zur Polizei. Erst schweigen, dann Akteneinsicht über den Anwalt. Kanzlei Korff Berlin: 030 85479867
- HausdurchsuchungPolizei vor der Tür? Ruhe bewahren, schweigen, nichts unterschreiben, Anwalt anrufen. Wann eine Durchsuchung erlaubt ist und wann das Handy zurückkommt.
- UntersuchungshaftAngehöriger in U-Haft in Berlin-Moabit? Voraussetzungen, maximale Dauer, Haftprüfung und Haftbeschwerde – und wie ein Verteidiger Zugang bekommt.
Kontaktieren Sie uns
Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen zu unterstützen.
10785 Berlin