Von Rechtsanwalt Daniel Korff, Fachanwalt für Strafrecht ·
Wer in Berlin wegen einer Straftat angeklagt wird oder Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hat, hält früher oder später einen gelben Briefumschlag (Postzustellungsurkunde) mit einer gerichtlichen Ladung in den Händen. Auf dem Schreiben steht als Ort fast immer dieselbe Adresse: Turmstraße 91, 10559 Berlin – oder einer der angrenzenden Eingänge in der Wilsnacker Straße bzw. Kirchstraße in Berlin-Moabit. Gemeint ist das Kriminalgericht Moabit, der zentrale Standort der Berliner Strafjustiz.
Für Menschen, die noch nie als Angeklagte vor einem Strafgericht standen, ist schon das weitläufige Gebäudekomplex in Moabit einschüchternd: Lange Flure, mehrere Bauteile (A bis E), Sicherheitsschleusen wie am Flughafen und hunderte Sitzungssäle sorgen schnell für Verunsicherung. Dieser Beitrag von Rechtsanwalt Daniel Korff, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, erklärt den Aufbau des Kriminalgerichts Moabit, den Unterschied zwischen dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin I, die praktische Vorbereitung auf den Gerichtstermin und den genauen Ablauf der Hauptverhandlung.
Warum fast alle Berliner Strafverfahren in Moabit verhandelt werden
Während Zivilsachen, Familiensachen oder Mietsachen in Berlin auf verschiedene Bezirks-Amtsgerichte (etwa Schöneberg, Charlottenburg, Mitte, Wedding oder Kreuzberg) verteilt sind, gilt im Strafrecht in Berlin eine Besonderheit: Für das gesamte Stadtgebiet von Berlin ist in erster Instanz ausschließlich ein einziges Amtsgericht für Strafsachen zuständig – das Amtsgericht Tiergarten.
Unabhängig davon, ob sich der vorgeworfene Sachverhalt in Neukölln, Spandau, Friedrichshain, Pankow oder Charlottenburg ereignet hat: Sobald die Staatsanwaltschaft Berlin oder die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage erhebt, landet das Verfahren im Gebäudekomplex des Kriminalgerichts Moabit. Unter demselben Dach arbeiten dort mehrere Behörden und Gerichte:
- Das Amtsgericht Tiergarten: Zuständig für alle erstinstanzlichen Strafsachen, bei denen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Hier verhandeln der Strafrichter (Einzelrichter bei Straferwartung bis zu zwei Jahren), das Schöffengericht (ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Schöffen bei Straferwartung von zwei bis vier Jahren) sowie im Jugendstrafrecht der Jugendrichter und das Jugendschöffengericht. Außerdem sitzen beim Amtsgericht Tiergarten die Ermittlungsrichter, die im Ermittlungsverfahren über Durchsuchungsbeschlüsse und im Bereitschaftsdienst über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden.
- Das Landgericht Berlin I (Strafkammern): Im selben Gebäudekomplex tagen die Strafkammern des Landgerichts Berlin I. Dazu gehören einerseits die Kleinen Strafkammern und Jugendkammern, die über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts Tiergarten entscheiden (siehe Rechtsmittelverteidigung), und andererseits die Großen Strafkammern, Schwurgerichtskammern, Staatsschutzkammern und Wirtschaftsstrafkammern, vor denen schwere Vorwürfe wie Raub, schwere Körperverletzung, Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, schwere Vorwürfe im Sexualstrafrecht oder Tötungsdelikte bereits in erster Instanz verhandelt werden.
- Die Staatsanwaltschaft Berlin und die Amtsanwaltschaft Berlin: Auch die Berliner Anklagebehörden haben ihren Sitz in unmittelbarer Nachbarschaft auf dem Gelände rund um die Turmstraße und Kirchstraße.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Daniel Korff liegt in der Kluckstraße 36 in Berlin-Tiergarten (10785 Berlin) und damit nur wenige Minuten vom Kriminalgericht Moabit entfernt. Vorbesprechungen vor einem Hauptverhandlungstermin oder kurzfristige Akteneinsichten lassen sich dadurch auf kurzem Weg organisieren.
Was auf der gerichtlichen Ladung steht – und worauf Sie sofort achten müssen
Wenn Sie eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten, sollten Sie das Schreiben nicht beiseitelegen, sondern fünf Angaben sofort prüfen:
- Das Aktenzeichen und die Abteilung: Auf der Ladung des Amtsgerichts Tiergarten oder des Landgerichts Berlin finden Sie ein Geschäftszeichen (zum Beispiel mit dem Zusatz „Ds“, „Cs“, „Ls“, „Ns“ oder „KLs“). Daraus erkennt der Strafverteidiger sofort, welcher Spruchkörper zuständig ist: „Cs“ steht für ein Strafbefehlsverfahren nach Einspruch, „Ds“ für den Strafrichter, „Ls“ für das Schöffengericht, „Ns“ für eine Berufungskammer am Landgericht und „KLs“ für eine Große Strafkammer.
- Datum und genaue Uhrzeit: Strafgerichte takten ihre Sitzungstage eng. Wer zu spät im Sitzungssaal erscheint, riskiert schwerwiegende Folgen – von der Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einer Berufung ohne Sachprüfung bis hin zum Erlass eines Vorführungsbefehls oder Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO.
- Gebäudeteil und Saalnummer: Das Kriminalgericht Moabit besteht aus mehreren zusammenhängenden Gebäudeteilen (Altbau und Neubau, Bauteile A, B, C, D und E). Die Saalnummer auf der Ladung (oft dreistellig, wobei die erste Ziffer in der Regel das Stockwerk bezeichnet) verrät gemeinsam mit dem Bauteil, welchen Eingang (etwa Turmstraße 91 oder Wilsnacker Straße 14) Sie am besten nutzen.
- Hinweis zur Pflichtverteidigung: Manchmal enthält die Ladung oder das Begleitschreiben zur Anklageschrift die Aufforderung, innerhalb einer kurzen Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, der als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wählt das Gericht selbst einen Anwalt aus.
- Angeklagter oder Zeuge? Prüfen Sie genau, ob Sie als Angeklagter oder als Zeuge geladen sind. Für Angeklagte gilt der Grundsatz, dass sie zum Termin persönlich erscheinen müssen (§ 230 StPO), in der Verhandlung selbst aber zur Sache schweigen dürfen.
Ankunft am Kriminalgericht Moabit: Einlasskontrolle und Orientierung
Ein praktischer Fehler, der in Moabit jeden Tag zu beobachten ist, ist eine zu knappe Zeitplanung. Vor den Eingängen des Kriminalgerichts Moabit – insbesondere am Haupteingang in der Turmstraße 91 – finden gründliche Sicherheits- und Einlasskontrollen durch die Justizwachtmeister statt. Ähnlich wie an einem Flughafen müssen Jacken, Taschen und metallische Gegenstände auf ein Durchleuchtungsband gelegt werden; Besucher passieren einen Metalldetektor, und Ausweisdokumente werden mit der Ladung abgeglichen.
Gerade am Vormittag zwischen 8:30 Uhr und 10:30 Uhr, wenn dutzende Strafkammern und Abteilungen gleichzeitig mit ihren Sitzungen beginnen, bilden sich vor der Sicherheitsschleuse regelmäßig längere Warteschlangen. Planen Sie deshalb mindestens 30 bis 45 Minuten Puffer vor dem auf der Ladung angegebenen Termin ein.
Beachten Sie für den Gerichtstermin außerdem folgende Grundregeln:
- Personalausweis oder Reisepass und die Ladung im Original mitbringen: Ohne gültiges Ausweisdokument und das Ladungsschreiben verzögert sich der Einlass erheblich.
- Keine verbotenen Gegenstände in der Tasche: Taschenmesser, Pfefferspray (Tierabwehrspray), Nagelscheren, Glasflaschen oder Werkzeuge werden an der Sicherheitsschleuse abgenommen; bei Gegenständen, die unter das Waffengesetz fallen, droht noch an der Pforte die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens.
- Treffpunkt mit dem Verteidiger: Wenn Sie durch Rechtsanwalt Daniel Korff vertreten werden, wird vorab ein fester Treffpunkt vereinbart – entweder vorab in der Kanzlei in der Kluckstraße 36 oder rechtzeitig vor Sitzungsbeginn direkt vor dem Sitzungssaal im Kriminalgericht Moabit, um letzte Fragen in Ruhe zu klären.
- Verhalten auf dem Gerichtsflur: Vor dem Sitzungssaal warten häufig auch Polizeibeamte, die als Zeugen geladen sind, oder die Geschädigten der Tat. Führen Sie auf dem Flur keine Gespräche über den Tatvorwurf und sprechen Sie niemals Zeugen der Gegenseite an.
Wie eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten oder Landgericht abläuft
Auch wenn jeder Fall anders liegt, folgt der äußere Ablauf einer strafrechtlichen Hauptverhandlung streng den Vorschriften der Strafprozessordnung (§§ 243 ff. StPO). Wer diese Struktur kennt, verliert einen großen Teil der Anspannung. Im ausführlichen Beitrag zum Ablauf eines Strafverfahrens finden Sie den gesamten Weg von der Anzeige bis zum Urteil; für den Tag im Gerichtssaal selbst gliedert sich der Termin in sechs Phasen:
1. Aufruf der Sache und Feststellung der Anwesenheit
Zu Beginn wird die Strafsache über den Lautsprecher oder durch den Justizwachtmeister vor dem Saal aufgerufen. Der Angeklagte nimmt neben seinem Strafverteidiger auf der Anklagebank Platz; auf der gegenüberliegenden Seite sitzt die Vertretung der Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft, vorne das Gericht mit der Protokollführung. Das Gericht prüft, ob alle geladenen Zeugen und Sachverständigen erschienen sind, und schickt die Zeugen anschließend wieder vor die Tür, weil Zeugen erst vernommen werden dürfen, ohne zuvor die Aussagen anderer gehört zu haben.
2. Vernehmung zur Person
Der Vorsitzende Richter fragt zunächst Ihre Personalien ab: vollständiger Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Wohnanschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit und ausgeübter Beruf. Diese Angaben zur Person müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten (§ 111 OWiG). Fragen zu Ihrem Einkommen oder Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gehören hingegen bereits zur Sache bzw. zur Strafzumessung – ob Sie dazu Angaben machen (was etwa für die Höhe eines Tagessatzes bei einer Geldstrafe wichtig sein kann), stimmen Sie vorab mit Ihrem Verteidiger ab.
3. Verlesung des Anklagesatzes
Anschließend verliest die Staatsanwaltschaft den Anklagesatz aus der Anklageschrift (oder bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl den Inhalt des Strafbefehls). Damit ist der formelle Rahmen des Verfahrens abgesteckt: Das Gericht darf nur über die Tat urteilen, die in der Anklage bezeichnet ist.
4. Belehrung des Angeklagten und Einlassung zur Sache
Nun belehrt der Vorsitzende Sie darüber, dass es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 243 Abs. 5 StPO). Das ist der entscheidende Moment der Verteidigungsstrategie:
- Schweigen vor Gericht: Wenn Sie mit Ihrem Strafverteidiger vereinbart haben zu schweigen, teilt der Verteidiger dem Gericht knapp mit, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Aus Ihrem Schweigen darf das Gericht keinerlei nachteilige Schlüsse ziehen.
- Verteidigererklärung oder vorbereitete Einlassung: Wenn eine Einlassung sinnvoll ist – etwa um ein Missverständnis aufzuklären, eine Notwehrsituation bei einer Körperverletzung darzustellen oder im Rahmen einer Strafmaßverteidigung Reue zu zeigen –, erfolgt diese niemals unvorbereitet aus dem Stegreif, sondern nach gründlicher Vorbereitung anhand der Ermittlungsakte, oft auch über eine Erklärung des Verteidigers.
5. Die Beweisaufnahme
In der Beweisaufnahme prüft das Gericht den Sachverhalt. Zeugen werden einzeln in den Saal gerufen, zur Wahrheitspflicht belehrt und zunächst vom Gericht, danach von der Staatsanwaltschaft und schließlich von der Strafverteidigung befragt. Hier zeigt sich der Wert einer präzisen Aktenkenntnis: Widersprüche zwischen der früheren polizeilichen Aussage eines Zeugen (die in der Ermittlungsakte dokumentiert ist) und seiner heutigen Aussage im Gerichtssaal lassen sich nur aufdecken, wenn der Verteidiger die Akte im Detail durchgearbeitet hat. Neben Zeugen können Urkunden verlesen, Lichtbilder in Augenschein genommen, Videoaufzeichnungen (etwa aus BVG-Fahrzeugen oder Bodycams bei Vorwürfen wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Politischen Strafsachen) abgespielt oder Sachverständigengutachten gehört werden.
Am Ende der Beweisaufnahme wird in der Regel ein aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR) verlesen, um festzustellen, ob Vorstrafen existieren.
6. Schlussvorträge (Plädoyers), letztes Wort und Urteil
Nach Abschluss der Beweisaufnahme hält zuerst die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer, würdigt aus ihrer Sicht das Beweisergebnis und stellt einen konkreten Antrag (Freispruch, Einstellung oder eine bestimmte Strafe). Danach folgt das Plädoyer des Strafverteidigers, der alle entlastenden Umstände, Beweislücken, rechtlichen Einwände und für den Mandanten sprechenden Gesichtspunkte vorträgt und einen eigenen Antrag stellt.
Unmittelbar vor der Urteilsberatung gebührt Ihnen als Angeklagtem das letzte Wort (§ 258 Abs. 2 StPO). Auch hier besprechen Sie vorab mit Ihrem Verteidiger, ob Sie sich mit einem kurzen Satz den Ausführungen Ihres Verteidigers anschließen. Danach zieht sich das Gericht zur Beratung zurück und verkündet anschließend „Im Namen des Volkes“ das Urteil samt mündlicher Urteilsbegründung und Rechtsmittelbelehrung.
Warum Sie niemals ohne Akteneinsicht und Verteidiger nach Moabit gehen sollten
In einer Hauptverhandlung im Kriminalgericht Moabit sitzen Ihnen mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Volljuristen gegenüber, denen die vollständige Ermittlungsakte vorliegt. Ein unverteidigter Angeklagter kennt dagegen meist nur die zwei Seiten der Anklageschrift – er weiß nicht, was die Zeugen bei der Polizei ausgesagt haben, welche Vermerke die Ermittlungsbeamten geschrieben haben und wo die rechtlichen Schwachstellen des Vorwurfs liegen.
Selbst wenn ein Hauptverhandlungstermin bereits in wenigen Tagen oder Wochen ansteht, ist es nicht zu spät, einen Strafverteidiger zu mandatieren: Rechtsanwalt Daniel Korff kann kurzfristig Akteneinsicht nehmen, gegebenenfalls bei umfangreicher Einarbeitung eine Terminsverlegung beantragen und die Verteidigung für den Termin am Amtsgericht Tiergarten oder Landgericht Berlin I vorbereiten. Informationen zu den Gebühren und zur Pflichtverteidigung finden Sie im Beitrag Was kostet ein Strafverteidiger?.
Haben Sie eine Anklageschrift oder eine Ladung ins Kriminalgericht Moabit erhalten? Nehmen Sie frühzeitig unter 030 85479867 oder über das Kontaktformular Kontakt zur Kanzlei Korff in Berlin-Tiergarten auf.
Häufige Fragen
Wo befindet sich das Kriminalgericht Moabit und wie komme ich zum Sitzungssaal?
Das Kriminalgericht Moabit hat seine Hauptadresse in der Turmstraße 91 in 10559 Berlin (Ortsteil Moabit); weitere Eingänge befinden sich in der Wilsnacker Straße und der Kirchstraße. Im Gebäude sitzen sowohl das Amtsgericht Tiergarten als auch die Strafkammern des Landgerichts Berlin I. Auf Ihrer Ladung sind der Gebäudeteil (Bauteil A bis E) und die Saalnummer angegeben. Wegen der Sicherheitskontrollen am Eingang sollten Sie mindestens 30 bis 45 Minuten vor Sitzungsbeginn vor Ort sein.
Muss ich als Angeklagter persönlich zum Gerichtstermin erscheinen?
Ja, als Angeklagter sind Sie nach § 230 der Strafprozessordnung grundsätzlich verpflichtet, persönlich zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Bleiben Sie dem Termin ohne ausreichende Entschuldigung (zum Beispiel ein ärztliches Attest über Verhandlungsunfähigkeit, nicht bloß eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) fern, kann das Gericht Ihre polizeiliche Vorführung anordnen oder einen Haftbefehl erlassen. Im Strafbefehlsverfahren nach Einspruch kann Sie in bestimmten Fällen Ihr Verteidiger mit schriftlicher Vollmacht vertreten (§ 411 Abs. 2 StPO) – das muss jedoch vorab mit dem Anwalt geklärt werden.
Muss ich in der Hauptverhandlung vor dem Richter aussagen?
Nein. Sie müssen vor Gericht lediglich Ihre Personalien (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Beruf) bestätigen. Zur Sache selbst – also zum Tatvorwurf – haben Sie als Angeklagter ein umfassendes Schweigerecht. Ob Sie vor Gericht schweigen oder eine über Ihren Strafverteidiger vorbereitete Erklärung abgeben, wird nach vollständiger Einsicht in die Ermittlungsakte festgelegt.
Was passiert, wenn ich krank werde und den Termin am Amtsgericht Tiergarten nicht wahrnehmen kann?
Wenn Sie am Verhandlungstag akut erkranken, müssen Sie das Gericht und Ihren Strafverteidiger unverzüglich informieren. Wichtig: Eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) reicht den Berliner Strafgerichten in aller Regel nicht aus. Erforderlich ist ein ärztliches Attest, aus dem sich konkret ergibt, warum Sie verhandlungsunfähig bzw. reiseunfähig sind. Ihr Verteidiger reicht das Attest umgehend bei Gericht ein und beantragt die Aufhebung und Verlegung des Termins.
Sind Verhandlungen im Kriminalgericht Moabit öffentlich?
Hauptverhandlungen gegen Erwachsene vor dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin I sind nach § 169 GVG grundsätzlich öffentlich, sodass Zuschauer im Saal anwesend sein dürfen. In sensiblen Verfahren – etwa im Sexualstrafrecht zum Schutz von Persönlichkeitsrechten – kann die Öffentlichkeit auf Antrag zeitweise ausgeschlossen werden. Im Jugendstrafrecht gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) ist die Hauptverhandlung nach § 48 JGG hingegen grundsätzlich nicht öffentlich.
