Was kostet ein Strafverteidiger? Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger und Honorar

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Die Frage nach den Kosten gehört zu den häufigsten in unseren Erstgesprächen – und sie ist berechtigt. Die kurze Antwort: Verteidigung ist planbar, und in vielen Fällen ist sie deutlich günstiger als die Folgen einer Verurteilung, die ohne Verteidigung eingetreten wäre.

Gesetzliche Gebühren oder Honorarvereinbarung

Die Vergütung eines Strafverteidigers richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Das RVG sieht für die einzelnen Verfahrensabschnitte Gebührenrahmen vor. Bei umfangreichen oder komplexen Verfahren ist eine Honorarvereinbarung üblich – als Pauschale oder auf Stundenbasis. Seriöse Verteidigung heißt: Sie wissen vor der Mandatierung, welche Kosten auf Sie zukommen.

Der Pflichtverteidiger

In Fällen sogenannter notwendiger Verteidigung – etwa bei Verbrechensvorwürfen, Untersuchungshaft oder drohender hoher Strafe – bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Zwei verbreitete Irrtümer: Erstens ist der Pflichtverteidiger kein "Verteidiger zweiter Klasse", sondern Sie können selbst einen Anwalt Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger benennen. Zweitens ist die Pflichtverteidigung nicht automatisch kostenlos – bei einer Verurteilung können die Kosten Ihnen auferlegt werden.

Was Sie durch Verteidigung sparen können

Eine frühzeitige Verteidigung kann erreichen, dass ein Verfahren eingestellt wird, bevor es öffentlich verhandelt wird, dass eine Eintragung ins Führungszeugnis vermieden wird oder dass die Fahrerlaubnis erhalten bleibt. Gemessen an den beruflichen und persönlichen Folgen einer Verurteilung sind die Verteidigerkosten fast immer die kleinere Rechnung.

Erstberatung

Im Erstgespräch klären wir den Vorwurf, die Erfolgsaussichten und die Kosten – transparent und verbindlich. Rufen Sie an, bevor Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Angaben machen.

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Jeder Fall liegt anders. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, kontaktieren Sie uns – am besten, bevor Sie eine Aussage machen. Sie erreichen die Kanzlei Korff unter 030 85479867 oder über unser Kontaktformular.