Anzeige erhalten – was passiert jetzt? Der Ablauf eines Strafverfahrens

Von , Fachanwalt für Strafrecht · · Aktualisiert am

Eine Strafanzeige kann jeden treffen – oft völlig unerwartet. Wer den Ablauf eines Strafverfahrens kennt, kann die eigene Situation besser einschätzen und vermeidet die typischen Fehler der ersten Tage.

1. Das Ermittlungsverfahren

Nach einer Anzeige oder eigenen Erkenntnissen der Behörden ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. In dieser Phase werden Zeugen vernommen, Beweise gesichert und gegebenenfalls Durchsuchungen durchgeführt. Wichtig: Als Beschuldigter müssen Sie zur Sache keine Angaben machen – und sollten es ohne Akteneinsicht auch nicht tun. Ihr Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen und erfährt so, was den Behörden tatsächlich vorliegt.

2. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Am Ende der Ermittlungen stehen mehrere Wege offen: Die Einstellung des Verfahrens – etwa mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Auflage –, der Erlass eines Strafbefehls oder die Anklage. Ein erheblicher Teil der Verfahren lässt sich durch frühzeitige Verteidigung ohne öffentliche Hauptverhandlung beenden. Genau das ist das erste Ziel der Verteidigung.

3. Zwischen- und Hauptverfahren

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, prüft das Gericht zunächst, ob es das Hauptverfahren eröffnet. In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben, Zeugen gehört und am Ende ein Urteil gesprochen – Freispruch, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, gegebenenfalls zur Bewährung.

4. Rechtsmittel

Gegen ein Urteil stehen Berufung oder Revision offen. Die Fristen sind kurz: In der Regel bleibt nur eine Woche ab Urteilsverkündung. Die Rechtsmittelverteidigung ist ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Korff – auch wenn er in erster Instanz nicht beteiligt war, prüft er Urteile auf Fehler.

Der wichtigste Grundsatz

In jeder Phase gilt: Schweigen ist Ihr Recht und schadet Ihnen nicht. Aussagen ohne anwaltliche Beratung sind dagegen die häufigste Ursache für vermeidbare Verurteilungen.

Sie sind betroffen? Sprechen Sie mit Rechtsanwalt Korff.

Jeder Fall liegt anders. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, nehmen Sie Kontakt auf – am besten, bevor Sie eine Aussage machen. Sie erreichen die Kanzlei Korff unter 030 85479867 oder über das Kontaktformular.

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