Auslieferung / Rechtshilferecht

Strafverfolgung endet nicht an der Grenze: Europäischer Haftbefehl, Auslieferungsersuchen, Interpol-Fahndung oder Ermittlungen in mehreren Staaten zugleich. In Verfahren mit transnationalem Bezug zählt schnelles Handeln und genaue Kenntnis des Rechtshilferechts. Als Strafverteidiger in Berlin vertreten wir Sie im Auslieferungsverfahren und in allen Fragen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.

Wer in Deutschland aufgrund eines ausländischen Haftbefehls festgenommen wird, steht vor einem Verfahren mit eigenen Regeln: Maßgeblich ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet das Oberlandesgericht – in Berlin das Kammergericht – auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft. Die Fristen sind kurz, und frühe Erklärungen lassen sich später kaum korrigieren.

Wichtig: keine vorschnelle Zustimmung

Bei der ersten richterlichen Anhörung werden Sie gefragt, ob Sie sich mit der vereinfachten Auslieferung einverstanden erklären. Diese Zustimmung kann nicht widerrufen werden und kann dazu führen, dass wichtige Schutzrechte verloren gehen. Geben Sie eine solche Erklärung niemals ab, ohne vorher mit einem Verteidiger gesprochen zu haben. Im Auslieferungsverfahren haben Sie Anspruch auf einen Rechtsbeistand.

Unsere Tätigkeit im Rechtshilferecht:

  • Europäischer Haftbefehl und Auslieferungsverfahren: Verteidigung gegen die Auslieferung innerhalb der EU und an Drittstaaten, Anträge auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls.
  • Auslieferungshindernisse: Politische Verfolgung, drohende menschenrechtswidrige Haftbedingungen, Abwesenheitsurteile, fehlende beiderseitige Strafbarkeit, Verjährung oder ein bereits abgeschlossenes Verfahren in derselben Sache (Art. 54 SDÜ).
  • Interpol- und SIS-Fahndungen: Auskunft über gespeicherte Daten und Antrag auf Löschung einer Red Notice bei der Kontrollkommission für Interpol-Dateien (CCF) sowie Überprüfung von Ausschreibungen im Schengener Informationssystem.
  • Grenzüberschreitende Ermittlungen: Verteidigung, wenn Beweise im Ausland oder für ausländische Verfahren erhoben werden – etwa durch Durchsuchungen, Vernehmungen oder Kontoabfragen im Wege der Europäischen Ermittlungsanordnung.
  • Vollstreckungshilfe: Überstellung zur Strafverbüßung in den Heimatstaat sowie Vollstreckung ausländischer Urteile in Deutschland.
  • Zusammenarbeit mit Kollegen im Ausland: Abstimmung mit Verteidigerinnen und Verteidigern im ersuchenden Staat, um das Verfahren dort zu klären – oft der schnellste Weg, einen Haftbefehl aus der Welt zu schaffen.

Wenn ein Angehöriger festgenommen wurde oder Sie befürchten, international gesucht zu werden, nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind die Chancen, Auslieferungshaft zu vermeiden und die Auslieferung abzuwenden.

Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben oder sich in einer anderen strafrechtlichen Situation befinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktieren Sie uns

Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen zu unterstützen.

Kanzlei KorffKluckstraße 36
10785 Berlin
AnfahrtÖffentliche Verkehrsmittel und Parkmöglichkeiten in der Nähe vorhanden.