Seit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis in bestimmten Grenzen besitzen und anbauen. In unserer Praxis erleben wir jedoch täglich, dass die Teil-Legalisierung ein trügerisches Gefühl von Sicherheit erzeugt: Wer die Grenzen überschreitet, macht sich weiterhin strafbar – teils mit empfindlichen Strafen.
Was ist erlaubt?
- Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit
- Besitz von bis zu 50 Gramm am eigenen Wohnsitz
- Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum
- Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung (Cannabis Social Club)
Was bleibt strafbar?
Strafbar bleibt insbesondere der Besitz über den genannten Grenzen, jede Form des Handeltreibens, die Einfuhr sowie die Weitergabe an andere – auch das "Mitbringen für Freunde". Besonders streng verfolgt wird die Abgabe an Minderjährige. Wer mehr als drei Pflanzen anbaut oder größere Mengen lagert, riskiert ein Strafverfahren, bei größeren Mengen auch wegen eines Verbrechenstatbestands mit Mindestfreiheitsstrafe.
THC am Steuer: eigenes Risiko
Unabhängig vom Strafrecht gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert. Wer mit zu viel THC im Blut fährt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Fahrverbot; kommen Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzu, steht schnell eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr im Raum – mit der Gefahr, die Fahrerlaubnis zu verlieren.
Unser Rat
Wenn bei Ihnen Cannabis sichergestellt wurde oder Sie eine Vorladung wegen eines Verstoßes gegen das KCanG erhalten haben: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Gerade bei Mengen im Grenzbereich und beim Vorwurf des Handeltreibens entscheidet die frühe Verteidigung oft darüber, ob das Verfahren eingestellt wird oder vor Gericht endet.
Sie sind betroffen? Sprechen Sie mit uns.
Jeder Fall liegt anders. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, kontaktieren Sie uns – am besten, bevor Sie eine Aussage machen. Sie erreichen die Kanzlei Korff unter 030 85479867 oder über unser Kontaktformular.